GKV

Auslandsreiseschutz

Gravierende Unterschiede zwischen den beiden Krankenversicherungen bestehen auf dem Gebiet des Schutzes bei einem Auslandsaufenthalt. Egal, ob es sich dabei lediglich um die Ferien in den Sommermonaten handelt, oder doch ein längerfristiger Aufenthalt geplant wird, in der Regel hat auch hier die private Krankenversicherung eindeutig die Nase vorn. Mitglieder der GKV werden an dieser Stelle immer wieder benachteiligt, da die Krankenkassen Leistungen lediglich dann übernehmen, wenn es sich um Behandlungen in Ländern mit einem Sozialhilfeabkommen handelt.

In diese Gruppe fallen unter anderem auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, zwischen denen auch auf dieser Ebene enge Beziehungen bestehen. Reisen außerhalb Europas werden also mitunter von massiven Schwierigkeiten begleitet, was die Versorgung im Krankheitsfall betrifft. Eine weitere böse Überraschung erwartet den Versicherten dann, wenn ein Rücktransport nach Deutschland notwendig ist. In einem solchen Fall müssen die entstehenden Kosten aus eigener Tasche getragen werden, was etwa bei einem Rückflug mit medizinischer Betreuung schnell einen Teil der Ersparnisse in Anspruch nimmt.

Zusätzlich wird die Erstattung von entstandenen Behandlungskosten durch das Verhalten einiger Ärzte erschwert, die Leistungen auf dem Niveau der PKV abrechnen. Gesetzlich Krankenversicherten wird aus diesem Grund in der Urlaubszeit immer wieder zum Abschluss einer entsprechenden Auslandsreisekrankenversicherung geraten um ihren Auslandsversicherungsschutz zu verbessern. Glücklich können sich dagegen alle Versicherten der PKV schätzen, schließlich übernehmen die Versicherungsgesellschaften auch Behandlungskosten während eines Auslandsaufenthalts.

Neben einem hochwertigen Versicherungsschutz in Europa erstrecken sich die Leistungen der privaten Krankenversicherung auch weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus. In letzterem Fall gilt dies aber lediglich für die Dauer von einem Monat. Einige Versicherer gehen aber auch hier noch einen Schritt weiter und halten ihren Versicherungsschutz länger aufrecht. Innerhalb Europas gilt keine zeitliche Begrenzung, es können jederzeit Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. Daneben schließt die PKV im Ausland auch den Rücktransport nach Deutschland mit ein.

 

Leistungsvergleiche im Detail: