GKV

Heilpraktiker / Kieferorthopädie

Die private Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern in vielen Bereichen gegenüber der GKV fühlbare Vorteile und macht dies im direkten Vergleich auch immer wieder deutlich. So auch bei der Behandlung durch Heilpraktiker oder niedergelassene Ärzte. Aufgrund der Deckelung für die zur Verfügung stehenden Leistungen sind die Behandlungsmöglichkeiten für GKV-Versicherte stark eingeschränkt. Ganz anders dagegen in der privaten Krankenversicherung, hier werden auch hohe Gesundheitskosten erstattet, sofern die Leistungen Inhalt der Versicherungsbedingungen sind.

Ein einfaches Beispiel, das sehr deutlich die Leistungsunterschiede zwischen den beiden Versicherungsformen zeigt, ist eine Behandlung durch den Heilpraktiker. Sofern der Versicherungsvertrag den Anspruch auf einen Heilpraktiker nicht ausdrücklich verneint, können Mitglieder der privaten Krankenversicherung die Leistungen eines Heilpraktikers durchaus auf Kosten der PKV in Anspruch nehmen. Versicherten der GKV wird dieses Recht dagegen verwehrt, sie können sich nicht durch einen Heilpraktiker behandeln lassen und müssen auf die zugelassenen Ärzte vertrauen bzw. sind in diesem Fall für die Kostenübernahme selbst verantwortlich.

Unterschiede zwischen PKV und GKV zeigen sich auch bei der Behandlung von Fehlstellungen im Bereich der Kiefer. Kieferorthopädische Maßnahmen gehören in der gesetzlichen Krankenversicherung nur in einem sehr engen Rahmen zum Leistungskatalog. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können sich auf Kosten der Krankenversicherung nur dann behandeln lassen, wenn die Fehlstellung einen gewissen Schweregrad erreicht. Ob wirklich eine Behandlungsbedürftigkeit besteht, wird mithilfe der kieferorthopädischen Indikationsgruppen ermittelt: Erst ab der Klasse KIG 2 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen entstandene Kosten.

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen die kieferorthopädische Behandlung aus eigenen Mitteln finanzieren. Gleiches gilt für Eltern, deren Kinder trotz KIG 1 oder 2 zu einem Zahnarzt geschickt werden. Die private Krankenversicherung bezieht kieferorthopädische Maßnahmen dagegen in ihre Leistungen mit ein. Wie hoch eine solche Behandlung am Ende bezuschusst wird, hängt sehr stark von den gewählten Versicherungsbedingungen ab. In der Regel werden durch die Versicherungen etwa 60% - 80% der Kosten erstattet, was gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung einen deutlichen Vorteil darstellt.

 

Leistungsvergleiche im Detail: