GKV

Pflegepflichtversicherung

In Deutschland ist jedes Mitglied der Krankenversicherung, egal ob im Rahmen der GKV oder PKV, zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet. Grundlage ist das SGB XI (Sozialgesetzbuch), auf dessen Grundlage seit 1995 die Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen zählt und eine Absicherung gegen die finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit darstellt.

Arbeitnehmer und Angestellte schließen automatisch zusammen mit ihrem Vertrag über eine gesetzliche Krankenversicherung auch eine entsprechende Pflegeversicherung ab. Gleiches gilt für Mitglieder der PKV beim Abschluss einer Vollversicherung. Allerdings wird in diesem Zusammenhang eine private Pflegeversicherung abgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für alle freiwillig in der GKV versicherten Personen, die sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung befreien lassen können und zu einem privaten Anbieter wechseln dürfen.

Inwiefern pflegebedürftige Mitglieder der gesetzlichen Versicherung durch die Pflegekassen bezuschusst werden, hängt von den Einstufungen des Medizinischen Dienstes (MDK) ab.
Diesem stehen 3 Gruppen, die sogenannten Pflegestufen, zur Verfügung, um den Bedarf zu ermitteln. Grundsätzlich besteht hier ein Wahlrecht zwischen Geld- und Sachleistungen. Gerade Betroffene, die sich durch Angehörige versorgen lassen, entscheiden sich in der Regel für das Pflegegeld. Getragen wird die gesetzliche Pflegeversicherung über die Beiträge der Versicherten, die einen festgelegten Prozentsatz ihres Einkommens dafür aufbringen müssen. In der privaten Pflegeversicherung richten sich die Beiträge dagegen nach dem Alter, was sich für einen jungen Versicherten in niedrigen Prämien äußert, die aber zunehmend steigen.

Die Einstufung übernimmt für die privaten Anbieter natürlich nicht der Medizinische Dienst, es sind eigene Gutachter für die Einstufung der pflegebedürftigen Versicherten in den Gesellschaften tätig bzw. werden externe Unternehmen mit dieser Funktion beauftragt. Weitere Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung ergeben sich auch bei den Leistungen. Da die Mitglieder der PKV für entstehende Kosten direkt mit dem behandelnden oder pflegenden Personal abrechnen, werden in der Pflegeversicherung keine Sachleistungen erbracht.

Was den Umfang der Leistungen betrifft, so sind Mitglieder der GKV und PKV im Rahmen der Pflegeversicherung gleichgestellt, die privaten Anbieter orientieren sich an den gesetzlichen Sachleistungen. Da es sich auch für Privatversicherte an dieser Stelle um eine Pflichtversicherung handelt, gelten besondere Regeln was das Annahmeverfahren betrifft. Die Versicherungsgesellschaften werden zur Aufnahme in die private Pflegeversicherung verpflichtet (Kontrahierungszwang) und dürfen Antragsteller nicht unter dem Hinweis auf Vorerkrankungen oder Ähnliches abweisen. Die private Pflegezusatzversicherung wird davon aber nicht berührt.

 

Leistungsvergleiche im Detail: