GKV

Annahmedingungen zur privaten Krankenversicherung

Um in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, muss jeder Antragsteller einige Bedingungen erfüllen. Gerade Angestellte und Arbeitnehmer stoßen an dieser Stelle auf die Grenzen des Machbaren, da eine Aufnahme in die PKV erst ab einer gewissen Einkommensgrenze möglich ist. Schuld an dieser Entwicklung ist die Novellierung des SGB V (Sozialgesetzbuch) und die Einführung der Gesundheitsreform, die jedem Angestellten und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Jahresentgeltgrenze den Eintritt in die private Krankenversicherung verweigert.

Solange das Einkommen die aktuell gültige Grenze von 4012,50 EUR pro Monat nicht übersteigt, bleibt die Versicherungspflicht in der GKV bestehen. Erst über diesem Betrag können sich Angestellte für die Aufnahme in eine PKV entscheiden, sofern in den letzten 3 Jahren die Jahresentgeltgrenze überschritten wurde. Beamte, Richter oder Abgeordnete können sich im Rahmen der Beihilfe sofort entscheiden, ob sie den Eigenanteil über eine gesetzliche Krankenversicherung oder aber in der PKV versichern wollen.

Einzig Selbstständigen und Freiberuflern steht die einkommensunabhängige Aufnahme in die private Krankenversicherung offen. Neben diesen gesetzlichen Richtlinien zum Eintritt in die PKV legen die einzelnen Versicherungsunternehmen eigene Aufnahmebedingungen fest. In diesem Zusammenhang spielt das Alter und die Gesundheit des Antragstellers eine besonders große Rolle. Personen mit einer breiten Krankengeschichte und schweren Vorerkrankungen müssen mit Problemen bei der Aufnahme rechnen, die von Risikozuschlägen bis zur Ablehnung des Antrags reichen. Gleiches droht für den Fall, dass der Antragsteller älter als 55 Jahre ist.

Da der gesundheitliche Zustand nicht nur über die Aufnahme in die PKV entscheidet, sondern auch für die Berechnung der Beiträge eine große Rolle spielt, findet im Rahmen der Antragstellung auch eine Gesundheitsprüfung statt. Arztbesuche und Krankheiten in den letzten Jahren sind in diesem Zusammenhang genauso gefragt wie Übergewicht oder Herz-Kreislauf-Leiden. Erst wenn alle Aufnahmebedingungen erfüllt sind, können Antragsteller den Versicherungsschutz ihrer neuen PKV genießen.