GKV

Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist immer mit dem Austritt aus der GKV verbunden. Bevor dieser vollzogen werden kann, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen ist an dieser Stelle von entscheidender Bedeutung, dass in Deutschland durch die Gesundheitsreform eine Versicherungspflicht für jeden Bundesbürger spätestens ab am 01. Januar 2009 gilt. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich auch ehemalige Mitglieder der PKV um eine neue Versicherung bemühen.

Ein Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung ohne den Nachweis einer neuen Mitgliedschaft ist also in Zukunft unmöglich. Auf der anderen Seite nimmt in diesem Zusammenhang das Einkommen eine immer größere Rolle ein, da ein Wechsel zwischen den beiden Formen der Krankenversicherung erst nach dem Erreichen der Jahresentgeltgrenze möglich ist. Diese sieht für 2008 noch ein monatliches Bruttoeinkommen von 4012,50 EUR als Bemessungsgrundlage vor, um sich von der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen (§ 5 und 6 SGB V).

Erreicht das Einkommen diesen Wert, ist ein Austritt und Wechsel der Krankenversicherung aber immer noch nicht möglich. Erst wenn die JAEG (Jahresentgeltgrenze) mindestens in 3 aufeinanderfolgenden Jahren erreicht wird, rückt ein Austritt näher. Allerdings wird die Kündigung auch in einem solchen Fall erst dann wirksam, wenn die Mitgliedschaft in einer neuen Krankenversicherung nachgewiesen werden kann. Neben den normalen Fristen und Wartezeiten für den Austritt aus der GKV bieten Beitragserhöhungen eine zusätzliche Chance, da in einem solchen Fall vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden kann.

Besonders freiwillig Versicherte sollten vor der Kündigung jedoch einen Blick in ihre Vertragsunterlagen werfen, da die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel eine gewisse Mindestlaufzeit für ihre Verträge festlegen. Speziell die neuen Wahltarife machen den Austritt aus der GKV über einen Zeitraum von 3 Jahren unmöglich.