GKV

Lohnfortzahlung

Krankheiten führen oft dazu, dass eine zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit eintritt, was einen schwerwiegenden Einkommensverlust zur Folge hätte und am Ende sogar den sozialen Abstieg bedeutete. Um ähnlich drastische Einschnitte in das Leben der Betroffenen zu vermeiden und die finanzielle Existenz sichern zu können, können im Krankheitsfall verschiedene Systeme in Anspruch genommen werden. Im Normalfall finanziert der Arbeitgeber für Angestellte und Arbeitnehmer noch weitere 6 Wochen das Arbeitsentgelt im Rahmen der sogenannten Lohnfortzahlungen.

An dieser Stelle herrschen zwischen der PKV und GKV noch keine Unterschiede. Erst wenn nach der 6-wöchigen Frist die Erkrankung fortbestehen sollte, trennen sich die Wege der beiden Versicherungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in diesem Fall die weitere Fortzahlung von Einkommensersatzleistungen in Form des Krankengeldes. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Bruttogehalt, jedem Versicherten stehen 70% der alten Bezüge zu.

Nach oben werden die Krankengeld-Leistungen der GKV durch einen Maximalbetrag von 90% des Nettoeinkommens begrenzt. Wird das Krankengeld in einem Zeitraum von 3 Jahren für eine Krankheit in Anspruch genommen, darf die Leistungsdauer 78 Wochen nicht überschreiten, da über diesen Zeitraum hinaus keine Leistungen mehr möglich sind.

In der privaten Krankenversicherung bietet sich den Patienten dagegen ein vollkommen anderes Bild. Hier legt jeder Versicherte im Rahmen der Vollversicherung selbst fest, wie hoch die Fortzahlungen im Krankheitsfall sein sollen und ab welchem Zeitpunkt die Leistungen beginnen. Ein niedriges Krankengeld sorgt am Ende dafür, dass auch die Beiträge sinken werden. Angestellte und Arbeitnehmer können mit der privaten Krankenversicherung ein Krankengeld bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens zuzüglich der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge vereinbaren.
Anders als in der GKV enden die Zahlungen in diesem Fall nicht nach einer festen Frist, sondern werden erst dann eingestellt, wenn eine generelle Arbeitsunfähigkeit eintritt oder eine Rente bezogen wird. Der frühestmögliche Beginn für die Krankengeldzahlung an Angestellte ist das Ende der Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers. Da Selbstständige keine Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall erhalten, sollten die Karenzzeit sowie die Höhe an den finanziellen Bedarf angepasst werden.

Alle wiederkehrenden Ausgaben wie Versicherungen, Miete und Strom, müssen in jedem Fall auch bei einer länger andauernden Krankheit finanzierbar bleiben. In vielen Fällen beginnt die Zahlung des Krankengeldes bei Selbstständigen deshalb zwischen dem 29. und 43. Tag seit Krankheitsbeginn.

 

Leistungsvergleiche im Detail: